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§ 1 Geltung der Bedingungen:

1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen des Käufers unter Hinweis auf diese Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.


§ 2 Vertragsabschluss

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.

2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche für die Zusicherung von Eigenschaften.

3. Die bei Vertragsabschluß festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Änderungen im Rahmen dieses Vertrages behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundliegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.


§ 3 Preise

1. Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Diese hat der Käufer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe zu entrichten.


§ 4 Lieferzeiten

1. Die vom Käufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung erheblich erschweren oder unmöglich machen ( insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anforderungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten) hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer an angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

3. Wenn die Behinderung länger als 6 Wochen dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

4. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen oder Teilleistungen jederzeit berechtigt.


§ 5 Gewährleistung und Haftung


1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluss jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.

2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware sofort nach Ankunft zu untersuchen. Offensichtliche Mängel müssem dem Verkäufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer aus.